Flugplatz ist Ausschlusskriterium für Windräder

Zepfenhaner Flugplatz ist ein Ausschlusskriterium für Windräder in Schömberg und Schörzingen

05.02.2024

Von Daniel Seeburger

Windkraftanlagen im Oberen Schlichemtal wird es keine geben. Wohl aber sogenannte Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das geht aus den Planentwürfen des Regionalverbands Neckar-Alb hervor, die sich aktuell in der Anhörungsphase befinden. Am kommenden Mittwoch wollen die Schömberger Gemeinderäte über die Thematik beraten.

Mindestens zwei Prozent der Fläche Baden-Württembergs soll für erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Davon 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Photovoltaik. Das geht aus dem Wind-an-Land-Gesetz von 2022 und dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg von 2023 hervor. Bei der Windkraft bleibt das Obere Schlichemtal außen vor. Die Region ist unattraktiv für Windräder. Zu umfangreich sind die Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen.

Dabei ist eines dieser Kriterien besonders interessant: die Nähe zum Flugplatz Zepfenhan, der seit der Übernahme durch einen neuen Betreiber ob des zunehmenden Fluglärms in der Kritik der Anwohner aus Zepfenhan, Neukirch, Schömberg, Täbingen und Schörzingen steht.

Windpotenzial wäre ausreichend

Lena Dölker, beim Regionalverband Neckar-Alb in Mössingen unter anderem verantwortlich für erneuerbare Energien und das Kompetenzzentrum Windkraft, führte im Juli vergangenen Jahres die Schömberger Gemeinderäte in die Thematik ein. Sie führte damals aus, dass noch keine Aussagen über eine mögliche Anzahl von Windkraftanlage in Schömberg und Schörzingen getroffen werden könne. Aber, so sagte sie damals, das Windpotenzial sei in Schömberg und Schörzingen ausreichend.

Nun könnte gerade ein Kriterium ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass die Stadt kein Standort für Windräder sein wird. Der Flugplatz in Zepfenhan sei ein Ausschlusskriterium, bestätigt Lena Dölker auf Nachfrage unserer Zeitung. Dadurch habe sich zudem der Suchraum verkleinert. Dölker wies in der Juli-Sitzung 2023 auch darauf hin, dass das Ziel eine dezentrale Konzentration sei. Soll heißen, man wolle lieber wenige große Gebiete als viele kleine Gebiete für Windkraft ausweisen. Bei der Auswahl befinde man sich in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen. Dieser Austausch hat offensichtlich zwischenzeitlich stattgefunden. Gerade im Hinblick auf den Flugplatz Zepfenhan muss gesehen werden, dass sich dieser unmittelbar an der Landkreisgrenze auf Rottweiler Gemarkung befindet.

„Platzrunden“ müssen freigehalten werden

Sogenannte „Platzrunden“, abhängig von der Start- und Landebahn, müssten bei der Standortsuche freigehalten werden. Wie große der Abstand von Windrädern zu Flugplätzen sein muss, dafür gibt es unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Der Luftsport-Landesverband Brandenburg hat die FH Aachen beauftragt, die Abstände zu bestimmen, die eingehalten werden müssen, um eine Gefährdung des Flugverkehrs auszuschließen. „Unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände können bei Flugplätzen mit Standardplatzrunde bis zu 4,5 km Abstand zwischen Windenergieanlage und Landebahn erforderlich sein“, heißt es dazu auf der Homepage des Verbands der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA).

Weitere Ausschlusskriterien sind die Nähe zur Wohnbebauung, die 700 Meter nicht unterschreiten darf, Naturschutz- und Artenschutzgebiete, in denen nur in Ausnahmefällen Windräder gebaut werden dürfen, das Landschaftsbild und Wasser- oder Quellschutzgebiete. Ein weiterer Ausschlussgrund für das Obere Schlichemtal sei dann auch die Kleinflächigkeit der möglichen Gebiete.

Photovoltaik ist an mehreren Standorten möglich

Windkraft bleibt außen vor – die ehemalige Grünabfalldeponie Herrleswasen in Schörzingen ist allerdings weiter als sogenanntes Vorranggebiet Photovoltaik vorgesehen und sollte, wenn es nach der Stadtverwaltung Schömberg geht, „vor dem Hintergrund der notwendigen Energiewende der Vorrang vor dem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eingeräumt werden“, heißt es im Beschlussvorschlag für den Gemeinderat.

Seit nunmehr 13 Jahren haben die Stadtverwaltung und die Gemeinderäte dieses Gebiet für die Nutzung mit Photovoltaik im Auge. Bereits 2011 wollte ein privater Investor tätig werden, das Vorhaben zerschlug sich allerdings.

Weitere PV-Vorranggebiete im Oberen Schlichemtal

Zwischenzeitlich plant ein privater Investor aus Wiesbaden an der B27 zwischen Schömberg und Neukirch, unmittelbar am Ortsausgang Schömberg, einen Solarpark. Hier soll auf einem sogenannten Sondergebiet eine rund 8 Hektar große Photovoltaikanlage entstehen. Im Augenblick ist man seitens der Stadt an der Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere Projekte laufen im Gewann Aspen in Zimmern unter der Burg und in Dotternhausen, an der Landesstraße in Richtung Roßwangen.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des ZAK Zollern Alb Kurier

Foto: NoName_13 auf Pixabay