Für Modellflieger an größeren Verkehrsflughäfen gelten seit dem 6. August 2026 neue Regeln für den Betrieb in Kontrollzonen. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat die bisherige Allgemeinverfügung NfL 2023-1-2705 durch die neue NfL 2026-1-3960 ersetzt. Für Modellflieger bedeutet die Neuregelung vor allem eine neue Aufteilung der Kontrollzone und teilweise deutlich veränderte Bedingungen für die pauschale Flugverkehrskontrollfreigabe.
Mit der neuen Regelung wird die Kontrollzone dagegen in einen CTR-Innenbereich (Zone 1) und einen CTR-Außenbereich (Zonen 2 bis 4) unterteilt. Im Außenbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine allgemeine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt. Im Innenbereich sowie bei Flügen im Außenbereich oberhalb der jeweils festgelegten Höhen ist dagegen eine individuelle Freigabe erforderlich.
Quelle: MFSD
Foto: Ludwig Feuchtner
