Das Fliegen über geschlossenen Wolkendecken ist luftrechtlich erlaubt. Das LuftSport Magazin hat die Voraussetzungen dazu zusammengetragen:
Generell gilt es nach SERA.5005 jederzeit die vorgeschriebenen Wolkenabstände einzuhalten.
Quelle: DFS
Dazu gibt es eine Verordnung über die Ausrüstung des Fluggerätes bei Flügen über geschlossenen Wolkendecken (FSAV §4):
FSAVDie Redaktion wollte vom Ministerium für Digitales und Verkehr wissen, welche Anforderungen an das Flächennavigationsgerät gestellt werden. Die Antwort lesen Sie hier:
MinisteriumDie AOPA hat dazu im Oktober 2021 einen sehr informativen Safety Letter Nr. 57 veröffentlicht:
AOPAFoto: Pixabay